Steffen Voigt: Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht in Potsdam
§ 1 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA): ... (3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Mit diesen Verpflichtungen, die zugleich meine Ansprüche sind, begrüße ich Sie auf der Homepage meiner Anwaltspraxis. Auf das Gebiet des Strafrechts hat sich der Schwerpunkt meiner Tätigkeit verlagert.
Ich bearbeite als Strafverteidiger in Potsdam und Fachanwalt für Strafrecht das Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht (Btm), Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht, Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie das Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzugsrecht. Hierbei übernehme ich in besonderen Fällen auch die Pflichtverteidigung.
Ich bin als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Potsdam nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Ich übernehme Ihre Verteidigung bundesweit.