Heute ist es nichts außergewöhnliches mehr, an entfernten Gerichten aufzutreten. Mit dem Flugzeug oder der Bahn erreicht man beispielsweise München, Bonn oder Hamburg in kürzester Zeit. Dabei habe ich es oft erlebt, dass Richter die Termine auch so bestimmen, dass einem eine Anreise schon in der Nacht erspart bleibt. Denn sogenannte auswärtige Verteidiger sind heute nichts seltenes mehr.
Stellen Sie sich vor, sie kommen aus Berlin oder Brandenburg und werden nun vor dem Landgericht Bonn angeklagt oder vor dem Amtsgericht in Freising, weil Sie dort eine Straftat begangen haben sollen (das Gericht kann dann dort zuständig sein). Und gleichzeitig wird Ihnen mit der Zusendung der Anklageschrift mitgeteilt, dass Ihnen vor Ort ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll, wenn Sie nicht selbst einen im Bezirk des Gerichts ansässigen Anwalt Ihrer Wahl benennen. Aber wer kennt schon weit entfernt einen Anwalt? Auch möchte man zur Besprechung mit dem Anwalt nicht extra so weit fahren. Kein Problem! Benennen Sie doch einfach einen Fachanwalt für Strafrecht aus Ihrer Umgebung. Dieser kann zum einen am auswärtigen Gericht für Sie auftreten und er wird auf Wunsch auch als Ihr Pflichtverteidiger beigeordnet. Dann können Sie die Angelegenheit mit Ihrem Anwalt an Ihrem Wohnsitz vorbereiten und müssen nur zum Termin selbst am auswärtigen Gericht anreisen. Die Formalitäten der Beiordnung erledigt Ihr Fachanwalt für Strafrecht für Sie. Sie müssen nur die Post vom Gericht schnell Ihrem Anwalt übergeben, damit das hier nicht passiert.
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